___ nie beglichen. Nachdem diese Firma per 25. November 2013 von Amtes wegen als aufgelöst erklärt worden war (Vi-BB 2), stellte die Klägerin den ausstehenden Betrag von Fr. 12‘000.00 der Beklagten in Rechnung (Vi-KB 8- 10). Da die Beklagte den Rechnungsbetrag nicht bezahlte, leitete die Klägerin beim Betreibungsamt Pfannenstiel gegen die Beklagte die Betreibung ein und forderte einen Betrag von Fr. 12‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13. April 2014 (Vi-KB 3). Gegen den am 13. Juni 2014 ausgestellten Zahlungsbefehl erhob die Beklagte am 23. Juni 2014 Rechtsvorschlag (Vi-KB 3).