Welche zahlreichen (weiteren) Beweisofferten inwieweit den Abschluss einer Vereinbarung deutlich aufzeigen sollen, wird von der Klägerin nicht näher erörtert. In E. 8e/cc des angefochtenen Urteils – welche die Klägerin beispielhaft aufführt – lehnte der Vorderrichter die offerier- Kantonsgericht Schwyz 34