bis zur Pensionierung mit 64 Jahren im Verlag bleibe (Vi-act. D3 Frage 18, S. 6). Der Zeuge H.________ wusste nicht mehr genau bzw. konnte im Nachhinein nicht mehr sagen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Thema war bzw. welches die Voraussetzungen für die getroffene Lösungsmöglichkeit gewesen wären, weshalb 2013 bis 2016 dort stand und das Jahr 2016 aufgelistet war. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Pensionierung wurden seinen Angaben nach am Treffen zumindest thematisiert (Vi-act. D4 Fragen 15 ff.