Die skizzierte Lösung sei als Möglichkeit festgehalten worden. Was die Parteien im Vorfeld und nach dem Treffen miteinander besprachen bzw. ob später eine Vereinbarung getroffen wurde, wusste der Zeuge nicht (Vi-act. D4 Frage 10 ff.). Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge vom Beklagten beeinflusst wurde, liegen nicht vor. Entsprechendes lässt sich auch nicht aus den Ausführungen von H.________ in seiner E-Mail vom 24. Januar 2013 ableiten.