Frage 17, S. 5 f.). Auch H.________ betonte in seinen E-Mails vom 20. Juni 2013 und 28. August 2013, nur einen Vorschlag zusammengestellt zu haben, der als Diskussionsbasis für die beiden Parteien hätte dienen sollen; es sei nichts „beschlossen“ worden (Vi-BB 27). Ebenso verneinte der Zeuge anlässlich seiner Befragung, dass an der Zusammenkunft vom 24. Januar 2013 etwas „beschlossen“ worden sei. Darum stehe das Wort „Vorschlag“ dort. Man habe gesprochen und einen gangbaren Weg aufgezeigt, welchen er zu Papier gebracht habe. Es habe sich um den Vorschlag der Parteien gehandelt, welchen sie für möglich erachtet hätten. Die skizzierte Lösung sei als Möglichkeit festgehalten worden.