__ bezugnehmend auf das Zusammentreffen der Parteien und ihm vom 24. Januar 2013 in der Raststätte Kempthal zusammenfassend unter anderem fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien auch ab dem 1. Januar 2013 normal weitergeführt werde und per Stichtag (oder einem früherem Datum gemäss gegenseitigem Einvernehmen) die Kontosaldi der beiden Konti der Schwyzer Kantonalbank sowie der Deutschen Bank zu einem Anteil von 55.55 % dem Beklagten und zu einem Anteil von 44.45 % der Klägerin ausbezahlt würden. Ein entsprechendes Beispiel werde aufgrund des definitiven Jahresabschlusses erstellt (Vi-KB 14 = Vi-BB 5).