Klägerin im beantragten Sinne am Gewinn beteiligen zu lassen. Er machte der Klägerin anderweitige Vorschläge. Dieser Umstand wie auch die Anmerkung der Klägerin, der Beklagte habe sie arbeiten lassen und gleichzeitig alleine die Lorbeeren geerntet, sprechen gerade gegen eine Vereinbarung am aufgelaufenen Reingewinn. Wie die Klägerin sodann selber vorbrachte, standen zwar Kantonsgericht Schwyz 30 Vorschläge im Raum, wurden sich die Parteien aber – zumindest bis zum 24. Januar 2013 ‒ nicht einig.