5. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF x.-, mindestens aber CHF 10‘000.00 aus vereinbarter Gewinnbeteiligung für das Jahr 2013 zu bezahlen, zuzüglich Zins von 5% seit 23.06.2013. Kantonsgericht Schwyz 3 6. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin 44.45% des kumulierten Reingewinns des E.________ für den Zeitraum 1.10.2005 bis und mit 30. Juni 2013, mindestens aber CHF 66‘675.00, eventualiter wieviel, zu bezahlen, zuzüglich Zins von 5% seit 23.06.2013.