act. 8). Am 26. Februar 2015 fand eine 40-minütige Instruktionsverhandlung statt (Vi-act. 17). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung vom 22. April 2015 dauerte eine Stunde (Vi-act. 20). Zwischen diesen Zeitpunkt erfolgte diverse kleinere Korrespondenz zwischen dem Gericht und den Parteien. Prozessthema war wie vor der Berufungsinstanz die Frage, ob zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande kam, welchen den Lamborghini zu einem Preis von Fr. 250‘000.00 zum Gegenstand gehabt haben soll. Vertiefte Abklärungen betreffend den Sachverhalt waren nicht erforderlich. Insbesondere wurden Beilagen in überschaubarer Zahl zu den Akten gereicht und kam es zu keiner Zeugenbefragung.