Der Rechtsvertreter der Gegenpartei machte zum Vergleich für den Zeitraum vom 13. Oktober 2014 bis zum 20. Juni 2016 einen Aufwand von total Fr. 6‘301.80 (inkl. Auslagen von Fr. 63.00 und 8 % MWST) geltend, wobei er 19.10 Stunden (gemäss Total im Detailauszug wären es 61.10 Stunden, aber am 25. Februar 2015 wurden fälschlicherweise 42 Stunden statt Fr. 42.00 für Kopien erfasst) à Fr. 300.00 erfasste (Vi-act. 25). In der Zeit vom 1. Juni 2014 bis zum 13. Oktober 2014 erstattete der Rechtsvertreter des Berufungsführers in erster Linie die rund 13-seitige Klageantwort (Viact. 8); der Berufungsgegner liess sich in dieser Zeit noch durch Rechtsanwalt Markus Kern vertreten.