Dies ergibt einen Stundenansatz von rund Fr. 287.70. Eine detaillierte Honorarnote liegt indessen nicht in den Akten, sodass nicht beurteilt werden kann, für welche Leistungen der Rechtsvertreter wie lange benötigte und wie sich die „Büroauslagen“ zusammensetzen. Eine Angemessenheitsprüfung des geltend Kantonsgericht Schwyz 18