__ ausdrückte, solange ersterer die Eigentumsübertragung bestätigte. Die rechtserzeugende Kraft eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens kann sich der bundesgerichtlichen Praxis folgend nur aus dem Grundsatz der Vertrauenshaftung ergeben, welcher sich der Empfänger aussetzt, wenn er schweigt, obwohl er an sich allen Anlass hätte, dem Schreiben zu widersprechen (BGE 114 II 250, E. 2.a; Gauch, Von der konstitutiven Wirkung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, S. 178, in: Schweizerische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1991).