20, Frage 34). Gefragt danach, was er erfahren habe, erklärte E.________, eben, dass anscheinend zwischen ihnen eine Anzahlung gemacht worden sei für irgendein Geschäft, das dann anscheinend nicht zustande gekommen sei, und dass „er“ eigentlich das Geld zurückgewollt habe (KG-act. 20, Frage 35). Auf die Ergänzungsfrage des Rechtsvertreters des Berufungsgegners, ob es vorgängig dieser E-Mail noch ein Telefonat gegeben habe oder warum der Berufungsgegner ihm plötzlich diese E-Mail geschrieben habe, antwortete E.________, er habe das gewollt, weil der Berufungsführer zu ihm gekommen sei und ihm gesagt habe, dass der Wagen demnächst ihm gehöre.