Auf Vorhalt, es sei dann aber ja irgendwie zu einem Interesse des Berufungsführers an diesem Lamborghini gekommen, antwortete E.________ mit „genau“ und ergänzte, der Lamborghini habe bei ihm im Showroom gestanden. Eines Tages sei der Berufungsführer zu ihm gekommen, um zu schauen, ob es etwas Neues gebe, und der Berufungsführer habe gesagt, der Lamborghini gehöre demnächst ihm. Er, E.________, habe dem Berufungsführer gesagt, er gratuliere Kantonsgericht Schwyz 12