tumsübertragung an den Berufungsführer geeinigt hätten. Demgegenüber würden für die vom Berufungsführer geltend gemachte Vereinbarung, wonach ihm der Lamborghini an Zahlungs statt für eine angeblich vereinbarte Prämie übertragen worden sei, keine Indizien vorliegen. Insbesondere habe die G.________AG die H.________AG bereits aufgrund des am 30. April 2013 abgeschlossenen Vertrages gekannt, weshalb ein Kontakt zwischen diesen beiden Gesellschaften schon bestanden habe. Es sei aus diesem Grund nicht nachvollziehbar, welche Vermittlungsfunktion der Berufungsführer hätte wahrnehmen sollen.