6. (Zufertigung) B. A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) erhob am 14. September 2016 Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 12. Juli 2016 und beantragte die Aufhebung dieses Urteils sowie die vollumfängliche Abweisung der Klage von C.________, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (KG-act. 1). Eventualiter verlangte er die Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie die Rückweisung zur Neubeurteilung. C.________ (nachfolgend: Berufungsgegner) trug am 18. Oktober 2016 auf Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen an (KG-act. 11). Der Berufungsführer nahm hierzu am 28. Oktober 2016 Stellung (KG-act. 13).