Fr. 6‘878.65 in das kurzfristige Fremdkapital der Jahresrechnung 2014, welches sich somit von Fr. 9‘238.10 (Vi-KB 9, S. 1) auf Fr. 21‘633.40 erhöhte (Vi- KB 10, S. 1), sich mit der vertraglich zugesicherten „Schuldenfreiheit“ vereinbaren lässt. Die Klägerin ist der Auffassung, dass das Konto „Gutscheine (nicht eingelöst)“ von Fr. 6‘878.65 keinen Einfluss auf die Liquidität der Gesellschaft habe und durch einige Stunden Arbeit hätte abgearbeitet werden können, sofern die Gutscheine überhaupt je eingelöst worden wären. Der Passivposten „Kontokorrent A.___