Falls die Vorinstanz den wirklichen Willen der Parteien nicht wird feststellen können, wird sie wiederum den mutmasslichen Willen der Parteien ermitteln müssen. Bei der allfällig zu beantwortenden Frage, ob die Aktiven die Passiven übersteigen, wird die Vorinstanz auch zu prüfen haben, ob die neue Aufnahme der beiden Konten „KK A.________“ von Fr. 2‘783.70 und „Gutscheine (nicht eingelöst)“ von Kantonsgericht Schwyz 19