Die Klägerin führte anlässlich der Hauptverhandlung vom 18. Mai 2016 replicando aus, mit der im Abtretungsvertrag vom 22. Dezember 2014 zugesicherten „Schuldenfreiheit“ seien lediglich die von ihr und der ihr nahestehenden G.________ GmbH gegenüber der E.________ GmbH gewährten Darlehen im Gesamtbetrag von Fr. 322‘199.50 gemeint gewesen. Diesbezüglich offerierte die Klägerin J.________ als Zeugen (Vi-act. 16, klägerische Plädoyernotizen, S. 2 f. Ziff. 3). Denselben Zeugen offerierte die Klägerin für ihre Behauptung, wonach zwischen den Parteien ein natürlicher Konsens darin bestanden habe, dass die Klägerin für sich und die G.________ GmbH gegenüber der E._____