Die Beklagte durfte somit am 9. März 2015 (ohne Weiteres) den Einzelrichter am Bezirksgericht Meilen darum ersuchen, über die E.________ GmbH den Konkurs durch Insolvenzerklärung nach Art. 191 SchKG zu eröffnen, welchem Gesuch mit Urteil vom 12. März 2015 entsprochen wurde (Vi-BB 6).