In Berücksichtigung des vorliegenden Streitwerts von rund Fr. 218‘754.00 beträgt das Grundhonorar für die Führung des erstinstanzlichen Zivilprozesses Fr. 5‘500.00 bis Fr. 39‘600.00. Im Berufungsverfahren beträgt das Honorar 20 bis 60 % der in den §§ 8 und 9 festgesetzten Ansätze, wobei der noch vor der Berufungsinstanz in Frage kommende Streitwert massgebend ist (§ 11 Geb- TRA). Folglich reicht der Tarifrahmen für diesen Berufungsprozess von Fr. 1‘100.00 (20 % von Fr. 5‘500.00) bis Fr. 23‘760.00 (60 % von Fr. 39‘600.00).