Der Streitwert beträgt USD 225‘891.94. Dies entspricht per Datum des Entscheids der Berufungsinstanz umgerechnet rund Fr. 218‘754.00 (Quelle: http://www.finanzen. ch/waehrungsrechner/us-dollar-schweizer-franken). In Würdigung dieses Streitwerts und des für das Berufungsverfahren entstandenen Aufwands – es wurde ein einfacher Schriftenwechsel und keine Verhandlung durchgeführt – sind die Gerichtskosten auf pauschal Fr. 14‘000.00 festzusetzen. b) Die unterliegende Berufungsführerin hat die vollumfänglich obsiegende Berufungsgegnerin für das Rechtsmittelverfahren gestützt auf Art. 106 Abs. 1 Kantonsgericht Schwyz 36