, C.________ nie eine Zusage zur Kostenübernahme für die Aufwendungen in diesem Zusammenhang abgegeben habe. K.________ entgegnete, wie er gesagt habe, sei nur die Rede davon gewesen, dass die Ware in Usbekistan aufgehalten worden und die Lieferung verspätet erfolgt sei. Sie seien daher bereit gewesen, die offiziellen Kosten zu übernehmen, welche für die Lizenzen in Usbekistan anfallen würden (vgl. Vi-act. D.3, Fragen 27 und 29). Auf Vorhalt, es werde behauptet, er, K.__