Sie hätten gesagt, dass sie bereit wären, diese Kosten zu übernehmen. Er habe angenommen, dass sich diese Beträge in der Höhe zwischen 3‘000.00 und 5‘000.00 betragen würden (Vi-act. D.3, Frage 13). Über die Höhe der Beträge sei nicht gesprochen worden (Vi-act. D.3, Frage 14). Er könne sich daran erinnern, dass die Rede davon gewesen sei, dass sie als Firma nur die offiziellen Kosten übernehmen dürfen (Vi-act. D.3, Frage 16). Der Frage, ob Lobbying in Turkmenistan ein Thema in den Gesprächen zwischen Herrn C.________ und ihm gewesen sei, entgegnete K.________, er könne sich nicht an so etwas erinnern (Vi-act. D.3, Frage 21). Auf die Frage, ob es Thema gewesen sei, dass die Klägerin die