bbb) K.________ sagte aus, es sei die Rede davon gewesen, dass alle entstandenen Kosten danach besprochen würden (Vi-act. D.3, Frage 9). Auf Nachfrage, ob er zugesichert habe, dass die Klägerin diese Kosten übernehmen würde, erklärte er, sie hätten zuerst einmal nicht gewusst, um welche Beträge es sich handeln werde. Sie hätten nicht gewusst, in welcher Höhe Kosten anfallen würden. Es sei die Rede davon gewesen, dass sie die offiziellen Kosten ersetzen würden (Vi-act. D.3, Frage 10). Auf die Frage, was er unter offiziellen Kosten verstehe, antwortete er, gemäss ihren Erfahrungen hätten sie gewusst, dass Lizenzen notwendig sein würden.