Er habe nie über unterschiedliche Kosten gesprochen. Der Vorsitzende der Vorinstanz („sie“) wollte etwas von ihm wissen, was er, C.________, so nicht diskutiert habe. Wenn, dann sei es allgemein gehalten gewesen. Es habe immer geheissen, dass sie tun sollten, was notwendig sei, und dass die Klägerin das übernehmen werde und dass es hinterher mit L.________ abgerechnet werde (Vi-act. D.3, Frage 13). Auf Nachfrage, ob ihm Herr K.________ zugesagt habe, dass die Kosten für Lobbying von der Klägerin übernommen würden, antwortete C.________, „weil die Schuld bei L.________ lag, deshalb hat er sich in der Verantwortung gefühlt“ (Vi-act. D.3, Frage 15).