act. D.3, Fragen 7 und 12). Herr K.________ habe gesagt, dass die Schuld bei L.________ liege und sie helfen sollten. Damit sei für ihn, C.________, das Thema Kosten abgeschlossen gewesen, weil es nicht voraussehbar gewesen sei, welche einzelnen Kosten anfallen würden (Vi-act. D.3, Fragen 7, 12 und 13). Es sei im Gesamtzusammenhang immer daraus hervorgegangen, dass sie Kosten hätten, um die Lizenzen zu bekommen und dass sie in Turkmenistan Nachfolgekosten hätten. Die Zusage sei für ihn allgemein sowohl für das eine als auch das andere gewesen (Vi-act. D.3, Frage 12). Er habe nie über unterschiedliche Kosten gesprochen.