aaa) C.________ erklärte im Wesentlichen, sie hätten darüber gesprochen, dass der Lieferverzug in der Verantwortung der Klägerin gelegen habe und ihr, der Beklagten, die Kosten von der Klägerin erstattet würden (vgl. Viact. D.3, Fragen 2, 3, 9 f.). Er gab des Weiteren zu Protokoll, dass über die Kosten bzw. deren Höhe nicht im Einzelnen gesprochen worden sei (vgl. Viact. D.3, Fragen 4, 6 f., 11 und 13); sie hätten nie über konkrete Summen gesprochen (Vi-act. D.3, Frage 3). Er gestand ausserdem ein, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, welche Kosten betragsmässig auf sie zukämen (vgl. Viact. D.3, Fragen 4, 7, 12 und 14).