Dafür seien USD 780.00 angefallen. Weil die erteilte Transitgenehmigung irrtümlich über 750 Tonnen gelautet habe, seien weitere Vorsprachen beim Ministerkabinett und schliesslich ein Schreiben vom 22. Mai 2012, in dem sie, die Beklagte, diesen Fehler auf sich genommen und um Berichtigung gebeten habe, erforderlich gewesen. Diese schriftlichen Ereignisse der Arbeit des Herrn H.________ zusammen mit Frau I.________ würden ihrer Ansicht nach belegen, dass sowohl ihre Niederlassung, d.h. jene der Beklagten, als auch Frau I.________ mit ihrer Organisation erhebliche Zeit und Mühen aufgewendet hätten, um die Transitgenehmigung zu errreichen.