Um einen internationalen Sachverhalt handelt es sich bspw. im In- und Exportgeschäft, wenn eine im Ausland ansässige Abnehmerin Waren oder Dienstleistungen aus der Schweiz von einem Schweizer Unternehmen bezieht. Demgegenüber kann das Vorhandensein eines internationalen Verhältnisses fraglich sein, wenn die Aspekte, welche einen Bezug zum Ausland aufweisen, für das konkrete Rechtsverhältnis bzw. die konkrete Rechtsfrage ohne Bedeutung sind.