Im Betrag von Fr. 2‘641.25 nebst Zins von 5 % seit 15. Juni 2011 wird der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. yy des Betreibungsamtes Wädenswil beseitigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Widerklage wird vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.