Handwerkerfirmen Offerten einholen können, was mit geringem Aufwand möglich gewesen wäre. Mit Rechtsbegehren Ziffer 1b der Widerklage ersuchen sie selber um Einholung einer „Offerte“, wenn auch durch das Gericht. Auch mit dem Einwand, es könne von ihnen nicht verlangt werden, die Nachbesserungskosten zu beziffern, wenn nicht einmal der mit der Feststellung der Mängel befasste Experte dies ohne „Sanierungsprojekt“ einigermassen zuverlässig könne, vermögen die Beklagten nichts zu ihren Gunsten abzuleiten.