den Flecken am Kunstharzboden im Technikraum zu beheben, die Schwellenhöhe zu reduzieren und die Duschtasse im EG bodenbündig einzubauen. In ihrem Rechtsbegehren Ziffer 1b verlangten sie im Wesentlichen die Bevorschussung der mutmasslichen Kosten für diese Nachbesserungsarbeiten, wobei sie die Höhe des Betrags nach Einholung einer vom Gericht anzuordnenden Offerte beziffern würden.