88 Abs. 2 SchKG noch nicht abgelaufen ist. Zwar wurde die Betreibung nur gegen den Beklagten 1 – und nicht auch gegen die Beklagte 2 – eingeleitet und dementspre- Kantonsgericht Schwyz 27 chend auch der Zahlungsbefehl nur gegen diesen ausgestellt (Vi-KB 21 f.). Da indessen die eingeklagte Forderung identisch ist mit derjenigen, die in Betreibung gesetzt wurde, ist der Rechtsvorschlag antragsgemäss aufzuheben, zumal der Beklagte 1 Partei in diesem Verfahren ist (vgl. Staehelin, a.a.O., N 8 ff. zu Art. 79 SchKG).