erst im Dezember 2009 ausgeführt und sie hätten „wenigstens“ noch vor den Weihnachtsfeiertagen einziehen können (Vi-act. A/II Ziff. II.B.5, S.17) ‒ entstanden. Rund Fr. 250.00 der Kopierkosten sowie rund ein Drittel der Portokosten sowie beinahe sämtliche Fahrspesen – abgesehen von rund Fr. 100.00 ‒ lassen sich sodann ebenfalls noch dem Jahre 2009 zuordnen. Einzig über die 30 „Bindemappen“ liegt keine Auflistung im Recht, welche eine nähere zeitliche Zuordnung zuliesse.