Bezüglich der Rechnung vom 3. März 2011 teilen die Beklagten überdies ‒ unter Hinweis auf ihre Ausführungen in der Klageantwort ‒ mit, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb für das Bauprojekt in der Zeit zwischen November 2009 bis 31. Dezember 2010 noch über 1‘000 A4-Kopien etc. angefallen sein sollen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Plotkosten noch im November 2009 und damit vor dem Bezug des Einfamilienhauses im Dezember 2009 – gemäss den Ausführungen der Beklagten wurden die letzten Bauarbeiten Kantonsgericht Schwyz 25