vgl. Vi-KB 36 und 39). Die Portokosten sind den jeweiligen Monaten und Frankierbeträgen zugewiesen (insgesamt Fr. 320.40; vgl. Vi-KB 37 und 40). Bei den Fahrspesen erfolgte schliesslich eine Aufteilung nach „Datum“, „Ort“, „Fahrer“, „km“, „Mitarbeiter auf Baustelle“ sowie nach „priv. Auto“ oder „Firmenwagen“ (insgesamt Fr. 1‘564.80; vgl. Vi-KB 41). Da bei einem „Auftrag“ wie dem vorliegenden Auslagen dieser Art unausweichlich entstehen und diese im Wesentlichen ihrem Gesamtumfang nach zu beurteilen sind, kann von einer genügenden Substantiierung ausgegangen werden.