Dies von einer Partei in beweisrechtlicher Hinsicht zu verlangen, ginge zu weit. In den Auflistungen der Klägerin lassen sich die farbigen und schwarz-weissen Kopien den einzelnen Monaten zuordnen (insgesamt 3593 Kopien s/w und 1510 Kopien farbig; vgl. Vi-KB 35 und 38). Die monatlich angefallenen Plotkosten sind sodann mittels Angabe der Anzahl, Art, Grösse, dem Preis und näherer Beschreibung (z.B. „Pläne für Holzbauer UG, EG, OG, DG, Schnitt A-A“) definiert, wobei die für die Monate Februar bis Juni 2009 ausgewiesenen Beträge leicht zusammengerechnet werden können (insgesamt Fr. 1‘793.90; vgl. Vi-KB 36 und 39).