KB 36 und 39), die „Porti-Kostenaufstellung vom 31.8.2009“ bzw. „27.7.2010“ (Vi-KB 37 und 40) sowie die „Aufstellung Fahrspesen“ (Vi-KB 41), welche sie ebenfalls zu den Akten reicht (Vi-act. A/III, S. 15 f.). Den Rechnungen lassen sich die einzelnen Kostenpositionen (Kopien s/w und farbig [inkl. Anzahl und Einzelpreis], Bindemappen farbig [inkl. Anzahl und Einzelpreis], Plots [mit Verweis auf Beilage], Porto [mit Verweis auf Beilage] und Fahrspesen [mit Verweis auf Beilage]) und der Mehrwertsteuerbetrag, aus welchen Summanden sich der jeweilige Rechnungsbetrag zusammensetzt, deutlich entnehmen.