Dieser sieht unter Ziffer 2.2 die Berechnungsgrundlagen für alle Honorierungsarten – bei Honorierung nach den Baukosten und dem Zeitaufwand sowie beim Festhonorar ‒ vor. Im vorliegenden Vertrag wird die Grundlage der Honorarberechnung nach dem Zeitaufwand, Variante „nach mittleren Ansätzen“ („mit den Anforderungsfaktoren …“ „und dem mittleren Stunden-Honoraransatz“) genannt. Sämtliche Ausführungen eines solchen „Mustervertrags“ zu den anderen Honorierungsarten sowie die weiteren möglichen Grundlagen für die Honorierung nach dem Zeitaufwand sind nicht enthalten.