bei der Berechnung des Honorars nach mittleren Stundenansätzen bzw. im Zeit-Mitteltarif gestützt auf die genannten Berechnungselemente (Zeitaufwand, Stundenansatz und Anforderungsfaktor „a“) sowie eine Schätzung des gesamten Stundenaufwandes der Mitarbeiter des Planungsteams einen Richtpreis fest. Mit diesem wird das Honorar aber nur ungefähr und nicht fest bestimmt. Ein solches sog. Kostendach wird vereinbart, weil die Vereinbarung eines Zeithonorars das Risiko birgt, dass der Zeitaufwand und damit auch das Honorar in unvorhergesehene Höhen wachsen. Es handelt sich um eine einseitige Prognose (Schätzung) des Architekten.