e) aa) Die Vereinbarung über ein Architektenhonorar geht entweder dahin, dass die Parteien dessen Höhe abschliessend festsetzen (Pauschalhonorar) oder lediglich Kriterien und allenfalls die zugehörigen Berechnungselemente, nach denen die Vergütung (später definitiv) bestimmt werden soll, festlegen. Dabei werden als Kriterien meistens der Zeitaufwand mit dem entsprechenden Berechnungselement der Stundenansätze (Zeithonorar) oder der Sachwert (Prozenthonorar) vereinbart. Beide Kriterien können auch kombiniert werden.