b) Die Klägerin macht gestützt auf diesen Vertrag sowohl erst- als auch zweitinstanzlich Architekturleistungen im Umfang von Fr. 92‘675.55 zuzüglich 5 % Verzugszins seit 15. Juni 2011 sowie von Fr. 4‘493.00 zuzüglich 5 % Verzugszins seit 4. März 2013 geltend.