___ oder einem anderen vom Gericht zu bezeichnenden Experten) im Einzelnen zu beziffern: (v) Niveauunterschied zwischen dem Innen- und Aussenbereich und Schwellenhöhe im EG, OG und DG; (vi) Falsche Öffnungsrichtung der Hebe-/Schiebetüre im Dachgeschoss; (vii) Duschtasse im Elternbad (DG), die nicht „bodenbündig“ ist. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. Mehrwertsteuer von derzeit 8 %) zu Lasten der Klägerin/Anschlussberufungsbeklagten.