_ vom 24. August 2009 [Baumeister]) und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. Mehrwertsteuer von derzeit 8 %) zu Lasten der Klägerin/Anschlussberufungsbeklagten). Eventualanträge: