Ausführung der Hebe-/Schiebetüren im Erdgeschoss (EG), Obergeschoss (OG) und Dachgeschoss (DG)) so auszuführen, dass die Schwellenhöhe nicht mehr als 20 mm beträgt und [iii] die Duschtasse im Elternbad DG bodenbündig einzubauen, wobei für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten die seinerzeit abgeschossenen Werkverträge mit den entsprechenden Unternehmern massgebend sind, so insbesondere jene mit der J.________ AG vom 20. Mai 2009 [Fensterbauer], der K.________ AG vom 30. Mai 2009 [(Holzbauer] und der L.________ vom 24. August 2009 [