Mit Replik/Widerklageantwort vom 5. September 2013 forderte die Klägerin die Abweisung der Widerklage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten (Vi-act. A/III). Mit Duplik/Widerklagereplik vom 5. November 2013 hielten die Beklagten an ihren Anträgen fest (Vi-act. A/IV). In ihrer Widerklageduplik vom 24. Januar 2014 beantragte die Klägerin die Abweisung der Widerklage, sofern überhaupt auf sie eingetreten werde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten (Vi-act. A/V).