1. Es sei das Urteil des Bezirksgerichtes Schwyz vom 26. Juli 2016 betr. Forderung aus Grundeigentümerhaftung (Proz. ZGO 2013 11) aufzuheben. 2. Es sei der am Gebäude der Berufungsklägerin auf ihrer Liegenschaft Kat. xxx infolge der durch die mangelhafte Baugrubensicherung der Berufungsbeklagten verursachte Schaden gerichtlich zu schätzen und die Berufungsbeklagte zu verpflichten, diesen Betrag der Berufungsklägerin zu vergüten. 3. Eventualiter sei die Berufungsbeklagte zu verpflichten, der Berufungsklägerin CHF 260‘000.00 zu bezahlen.