140‘000.00 handelte. Es ist gerichtsnotorisch, dass solche Fahrzeuge reparaturanfälliger sein könnten als ein- oder zweijährige Occasionen mit niedrigerem Kilometerstand. Vorliegend stellte der prüfende Experte des Verkehrsamts fest, dass die Warnlampe leuchtet. Der Kläger bestreitet nicht, diesen Bericht bei Übernahme des Fahrzeuges nicht gekannt zu haben. Somit aber musste der Kläger damit rechnen, dass sich hinsichtlich des Abgassystems ein allfälliges Problem ergeben könnte. Mithin kann nicht gesagt werden, der Dieselpartikelfilter, der schliesslich fehlte, stelle einen Mangel dar, welcher gänzlich ausserhalb dessen lag, womit der Kläger hat rechnen müssen.