Das Selbstdiagnose-System mit dem Kürzel OBD «kann auch nur eine temporäre Fehlfunktion anzeigen» bestätigt das Bundesamt für Strassen (Astra). Zum Beispiel in den Bergen und bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen. In solchen Fällen erlischt die Fehlfunktionsanzeige von selber wieder. Aufgrund dieser Eigenschaft der OBD-Systeme habe der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, das Fahren mit leuchtender OBD-Lampe direkt unter Strafe zu stellen.“